Privatinsolvenz lässt sich jetzt halbieren

24 Mai

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Ab dem Juli 2014 soll es möglich werden, die Restschuldbefreiungsphase eines Privatinsolvenzverfahrens von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Diese Neuerung bedeutet für Insolvenzschuldner einen großen Schritt und die Möglichkeit, schneller schuldenfrei in ein neues Leben zu starten.

Verkürzung der Privatinsolvenz in zwei Stufen

Die neuen Regelungen sehen im Wesentlichen ein abgestuftes Verfahren zur Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase vor: Werden während des Verfahrens vom Insolvenzschuldner zumindest die Verfahrenskosten beglichen, so verringert sich die Restschuldbefreiungsphase von sechs auf fünf Jahre.

Schafft es der Schuldner daneben allerdings auch noch, während des Verfahrens mindestens 35% seiner Schulden an die Gläubiger zurückzuzahlen, so sieht die Gesetzesreform eine Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase auf die Hälfte der regulären Zeit – also drei Jahre – vor.

Vorsicht: Restschuldbefreiung kann nun einfacher versagt werden!

Mit der Reform des Insolvenzrechts werden die Rechte der Insolvenzschuldner allerdings nicht nur wie beschrieben gestärkt. Negativ wirkt sich für die Schuldner eine wichtige Änderung aus: Gläubiger können nun einfacher die Versagung der Restschuldbefreiung erreichen. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage sollen Gläubiger ab Inkrafttreten der Reform nicht nur im Schlusstermin des Verfahrens, sondern während dessen gesamter Dauer einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen dürfen.

Zweite große Chance in der Privatinsolvenz: Das Insolvenzplanverfahren

Leider ist den Gerichten zur Einstellung auf die Reform eine lange Vorlaufzeit (bis Juli 2014) gegeben und zudem bestimmt worden, dass bereits laufende Privatinsolvenzen nicht von der Neuerung zur Restschuldbefreiung profitieren können.

Allerdings lohnt sich auch bis dahin eine Beratung beim Fachanwalt für Insolvenzrecht. Der Hintergrund: Neben der Reform zur Restschuldbefreiung hat der Gesetzgeber nun auch die Möglichkeit eröffnet, das so genannte Insolvenzplanverfahren auf Privatinsolvenzen anzuwenden. Mit einem solchen Plan ist es Schuldnern möglich, auf individuell ausgehandelter Basis mit den Gläubigern zu einer schnelleren Entschuldung – und damit auch zur Befreiung aller restlichen Schulden – zu gelangen.

Ob sich diese Möglichkeit im konkreten Fall eröffnet, sollte auf jeden Fall beim Termin mit dem Fachanwalt für Insolvenzrecht geklärt werden.

Holger Syldath

Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Insolvenzrecht,

http://www.gks-rechtsanwaelte.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de

Ansprechpartner:
Christian Veh
Leiter der Geschäftsstelle
+49 (30) 88001498



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.