Matschie begrüßt Aufhebung der Residenzpflicht: „Thüringen ist ein Stück weltoffener geworden“

18 Jun

Pressemeldung der Firma Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Zum heutigen Beschluss des Kabinetts zur Aufhebung der Residenzpflicht für Asylbewerber in Thüringen unterstreicht der stellvertretende Ministerpräsident Christoph Matschie:

„Dies ist ein guter Tag für Menschen, die sich bei uns um Asyl bewerben. Mit dem Beschluss, dass sie sich frei im ganzen Land bewegen können, ist Thüringen ein gutes Stück toleranter und weltoffener geworden. Ich danke allen, die sich aktiv für die Aufhebung der Residenzpflicht stark gemacht haben, darunter Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Kommunal- und Landespolitiker. Bisher hatte Thüringen eine der rigidesten Aufenthaltsvorschriften. Das war kein gutes Aushängeschild für unser Land. Mit der neuen Regelung stärken wir die Freiheitsrechte für Menschen, die sich bei uns um Aufnahme bemühen. Auf Druck der SPD ist die Residenzpflicht gefallen.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
Telefon: +49 (361) 379-00
Telefax: +49 (361) 379-4690
http://www.thueringen.de/...

Ansprechpartner:
Gerd Schwinger
Pressesprecher
+49 (361) 3794-606



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.