Armer Hund!
19 Jun
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Ein Hundehalter darf laut ARAG Experten seine Hunde nicht dauerhaft in der so genannten Punktanbindung im Freien halten. Im zugrunde liegenden Fall lebte ein Mann seit über drei Jahren in einem Pkw auf der Raststätte Aachener Land und hielt dort zwei Hunde. Die Tiere waren den überwiegenden Teil des Tages am Fahrzeug angebunden. Das Veterinäramt der Städteregion Aachen untersagte die Art der Hundehaltung und gab dem Antragsteller auf, den Hunden eine Schutzhütte und einen witterungsgeschützten Liegeplatz zur Verfügung zu stellen (VG Aachen, Az.: 6 L 23/13).
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