Testament hat Gültigkeit
3 Jul
Ein unverheirateter und kinderloser Erblasser – welcher an einer schweren Krebserkrankung litt – setzte sieben Tage vor seinem Tod ein Testament auf. Darin wurde die Frau eingesetzt, mit der er in den letzten Jahren vor seinem Tod zusammenlebte. Gleichzeitig wurden seine Schwestern und deren Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen. Nach dem Tod behaupteten die Schwestern, dass das Testament ungültig sei, da der Mann aufgrund seiner Krebserkrankung testierunfähig gewesen sein. Die Richter urteilten, dass alleine eine fortgeschrittene Krebserkrankung keine Testierunfähigkeit begründet! Vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Testierunfähigkeit vorliegt, erläutern ARAG Experten (OLG Bamberg, AZ: 6 W 20/12).
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