Vermieter muss reagieren

3 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Vermieter muss auf verspätete Mietzinszahlungen zügig reagieren. In einem konkreten Fall hatte eine Mieterin im Jahre 2011 die Miete mehrfach verspätet gezahlt. Die Vermieterin mahnte sie im November 2011 ab. Nachdem die Dezembermiete wiederum unpünktlich überwiesen wurde, kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis – allerdings erst Mitte März 2012. Gegen diese Kündigung wehrte sich die Mieterin – letztendlich auch mit Erfolg! Die Richter entschieden, dass die Kündigung unwirksam war, weil sie zu spät ausgesprochen wurde. Der Vermieter darf mit einer Kündigung nicht zu lange warten, wenn ein Mieter nicht auf eine Abmahnung reagiert, erläutern ARAG Experten (AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg, Az.: 8 C 192/12).



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