Wein ist nicht bekömmlich!

12 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die in Rheinland-Pfalz ansässige Winzergenossenschaft Deutsches Weintor vermarktet Weine unter Verwendung des Begriffs „bekömmlich“ und unter Hinweis auf deren niedrigen Säuregehalt. Dies hatte die für die Überwachung des Vertriebs alkoholischer Getränke zuständige Behörde beanstandet und wurde prompt von der Genossenschaft verklagt. Im Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wollte die Winzergenossenschaft festgestellt wissen, dass sie befugt ist, die Bezeichnung „bekömmlich“ zur Etikettierung der betreffenden Weine und in der Werbung für diese zu verwenden. Das BVerwG legte die Sache vorab dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor Der betonte, dass Wein nicht als „bekömmlich“ vermarktet werden dürfe. Eine solche Bezeichnung, die auf einen reduzierten Säuregehalt hinweist, stelle eine gesundheitsbezogene Angabe dar, die bei alkoholischen Getränken verboten ist, erläutern ARAG Experten (Az.: C-544/10). Diesem Argument schloss sich das BVerwG jetzt an und untersagte die Werbung wegen Verstoßes gegen europäisches Recht (Az. 3 C 23.12).



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