Sicherheit am Arbeitsplatz
12 Jul
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Laut einer aktuellen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden alleine in den ersten sechs Monaten letzten Jahres insgesamt 450.689 Arbeitsunfälle gemeldet. Diese kamen zu großen Teilen durch ein unachtsames Verhalten seitens der Arbeitnehmer oder auch der Arbeitgeber zustande.
Das Risiko, sich am Arbeitsplatz zu verletzen, ist für Mitarbeiter in der Industrie, im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft wesentlich höher als in anderen Berufszweigen. Durch das Bedienen großer Maschinen sind die Angestellten täglichen Gefahren ausgesetzt, denen mit widerstandsfähiger Arbeitsschutzkleidung, wie sie bei Krähe erhältlich ist, entgegengewirkt werden kann. Wie auch Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter garantieren können, erklären wir Ihnen.
Welche Arbeitsschutzkleidung ist erforderlich?
Je nachdem, in welcher Branche die Mitarbeiter tätig sind, gibt es unterschiedliche Gefahrenquellen. Auf einer Baustelle beispielsweise können die Angestellten durch herunterfallende Gegenstände am Kopf verletzt werden, weshalb ein Schutzhelm zwingend notwendig ist. Um empfindliche Gliedmaßen wie die Hände oder die Füße zu schützen, sollten diese mit folgender Arbeitskleidung ausgestattet werden: Handschuhe und festes Schuhwerk mit verstärkten Stahl- oder Kunststoffkappen.
Wenn die Mitarbeiter hingegen gefährlichen Giftstoffen ausgesetzt werden, brauchen sie dringend einen Atemschutz. Für ohrenbetäubenden Lärm gibt es spezielle Ohrenschützer und für die Augen sogenannte Sicherheitsbrillen – die schützen vor feinsten Staubpartikeln, Metall- oder Sägespäne wie auch sprühende Funken (die z.B. beim Schweißen entstehen). Weiterhin sollten die Angestellten immer lange Kleidung tragen, um das Verletzungsrisiko an Beinen und Armen zu minimieren.
Arbeitsunfall: was ist zu tun?
Sollte es trotz der Sicherheitsvorkehrungen zu einem Arbeitsunfall kommen, müssen – Sie wie folgt handeln:
– Der verletzte Mitarbeiter sollte umgehend ins Krankenhaus gebracht werden
– Informieren Sie die Familie des Angestellten über den Unfall
– Anschließend muss eine Unfallanzeige erstellt werden, wenn der Verletzte länger als drei Tage krankgeschrieben wird
– Im Falle eines schweren oder gar tödlichen Unfalls muss die Berufsgenossenschaft informiert werden