Hohle Badfliesen

17 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Der Wohnungsvermieter ist laut ARAG grundsätzlich verpflichtet, Wandfliesen im Badezimmer so zu befestigen, dass die Montage von handelsüblichen Badezimmerutensilien möglich ist. Eine Wohnungsmieterin in einer nicht allzu alten Wohnanlage konnte beispielsweise in ihrem Badezimmer keine handelsüblichen Kleinmöbel an den Wänden befestigen, weil die Fliesen überwiegend hohl waren und nur noch durch die Verfugung gehalten wurden. Sie verlangte deshalb von der Vermieterin Mängelbeseitigung. Das zuständige Amtsgericht hat der Klage stattgegeben und die Vermieterin verurteilt, die Fliesen fachgerecht zu befestigen. In einer vergleichsweise neuen Wohnanlage muss nicht mit derartigen Mängeln gerechnet werden. Die Klägerin muss sich auch nicht darauf verweisen lassen, Badezimmermöbel anzuschaffen, die nicht an der Wand befestigt werden müssten, erläutern ARAG Experten (AG Kiel, Az.: 113 C 344/12).



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