Pressemeldung der Firma ARAG SE
Wenn ein Motorradfahrer bei einem Unfall keine geeignete Schutzkleidung getragen hat, trägt er regelmäßig eine Mitschuld an den eigenen Verletzungen. Das Wissen um das erheblich höhere Verletzungsrisiko bei Verzicht auf Schutzkleidung gilt als Allgemeingut, da alle maßgeblichen Verbände das Tragen von Schutzkleidung empfehlen. Dies gilt laut ARAG Experten ausdrücklich nicht nur für den Schutzhelm, den zu tragen gesetzlich geboten ist, sondern auch für Schutzkleidung an den Beinen. Aus diesem Grund bekam z.B. der Motorradfahrer in einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall nur ein gemindertes Schmerzensgeld zugesprochen (OLG Düsseldorf, Az.: I-1 U 137/05).
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