Hagel in der Regenrinne

24 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Verstopfen Hagelkörner eine Regenrinne, beschädigen sie aber nicht, so liegt kein Unwetter-Gebäudeschaden vor. In einem konkreten Fall ging über dem Haus des Klägers ein schweres Unwetter mit starkem Hagelschlag nieder. Dabei sammelten sich die Hagelkörner in der Abwasserleitung an, die schließlich verstopfte. Das Abwasser drang in Küche und Wohnzimmer des Hauses ein und beschädigte die Einrichtung erheblich. Die Feuer- und Elementarschäden Versicherung weigerte sich jedoch zu zahlen. Und das zu Recht, wie das Mannheimer Amtsgericht betonte. Von einem Hagelschaden, wie er versichert wäre, könne hier keine Rede sein, da die Abflussrinne am Gebäude an sich nicht beschädigt wurde. Dass das Wasser wegen der Verstopfung durch die Hagelkörner nicht mehr in hinreichender Menge abfließen konnte, war letztlich keine unmittelbare und unvermeidliche Folge des eigentlichen Hagelschlags sondern eben des sich stauenden Wassers, das mit dem Unwetter als solchem nichts mehr zu tun hatte, erläutern ARAG Experten (AG Mannheim, Az. 3 C 194/12).



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