Das P-Konto schützt vor einer Kontopfändung

17 Sep

Kontopfändungsschutz wird seit dem 01.01.2012 nur mit dem P-Konto gewährt / So reagieren Sie bei einer drohenden oder bereits erfolgten Kontopfändung richtig

Pressemeldung der Firma Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht - Max Postulka

Das P-Konto. Worum geht’s?

Wer von einer Kontopfändung bedroht ist, kann sein Kontoguthaben seit dem 01.01.2012 nur noch schützen, indem er sein Konto in ein P-Konto umwandelt. Hierzu ist ein Antrag bei der kontoführenden Bank oder Sparkasse notwendig, dass das bestehende Konto in ein P-Konto umgewandelt wird. Jede Bank oder Sparkasse ist dann gesetzlich verpflichtet ein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Ohne die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto wird das gesamte Kontoguthaben nach einer Pfändung an den Gläubiger überwiesen, unabhängig von der Herkunft (Hartz IV, Arbeitseinkommen, Kindergeld, Einkommen aus selbständiger Arbeit). Die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto muss spätestens innerhalb von 4 Wochen nach einer Pfändung erfolgen. Vor einer Pfändung kann das Konto jederzeit in ein P-Konto umgewandelt werden.

Welcher Freibetrag ist auf dem P-Konto geschützt?

Ist das Girokonto in ein P-Konto von der kontoführenden Bank oder Sparkasse umgewandelt worden, besteht automatisch ein Pfändungsschutz in Höhe von 1.045,04 € pro Monat. Bis zu dieser Höhe sind monatlich ein Guthaben und Zahlungseingänge vor einer Kontopfändung geschützt.

Wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen, kann der Pfändungsschutz auf dem P-Konto mit einer P-Konto Bescheinigung erhöht werden. Mit einer P-Konto Bescheinigung kann ein weiterer Freibetrag für die Ehefrau/den Ehemann oder für Kinder auf dem P-Konto eingerichtet werden. Zusätzlich können weitere Freibeträge auf dem P-Konto bescheinigt werden, wenn Sozialleistungen für andere Personen auf das P-Konto gezahlt werden, auch wenn kein Verwandtschaftsverhältnis besteht (Patchwork-Familie). Mit der P-Konto Bescheinigung kann dann für die erste weitere Person ein Freibetrag in Höhe von 393,30 € und für jede weitere Person ein Freibetrag in Höhe von 219,12 € auf dem P-Konto eingerichtet werden.

Wie verhalte ich mich bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten?

Bei langfristige Zahlungsschwierigkeiten kann das P-Konto nur helfen den laufenden Lebensunterhalt vor Pfändungen zu schützen. Wenn die Schulden aber so hoch sind, dass Sie kurz- oder auch nicht mittelfristig zurückgezahlt werden können, sollte eine professionelle Schuldnerberatung in Anspruch genommen werden. Das P-Konto kann nur die Auswirkungen der Zahlungsschwierigkeiten mildern, sie jedoch nicht lösen.



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    • Kontoguthaben vor einer Kontopfändung schützen
Max Postulka ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht. Herr Postulka hat sich darauf spezialisiert bundesweit Mandanten zu helfen, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Er ist aus zahlreichen TV-Auftritten bekannt. Persönliche Beratungen vor Ort werden in Köln, Kerpen und Stuttgart angeboten.


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