ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG: Neue Klagewelle steht bevor

1 Okt

Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG verliert Prozesse! CLLB Rechtsanwälte vertreten geschädigte Anleger.

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte

München, Berlin, den 30.09.2013: Vielen Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG) wurden in den vergangenen Monaten Klagen der ALAG zugestellt. Die ALAG fordert hierbei ausstehende Einlagen ein. Die behaupteten Ansprüche der ALAG könnten nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte im Einzelfall jedoch bereits als verjährt anzusehen sein.

In einem von CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren vor dem Landgericht Hamburg wies das Gericht nunmehr darauf hin, dass die im Jahr 2013 durch die ALAG erhobene Klage nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung nicht zum gewünschten Erfolg führen könnte, da die behaupteten Ansprüche der ALAG bereits als verjährt angesehen werden könnten.

„Es ist dennoch damit zu rechnen, dass die ALAG weiterhin die verbleibenden rückständigen Einlagen bzw. teilweise auch die zukünftigen Ratenzahlungen von den Anlegern im Rahmen eines Klageverfahrens geltend macht.“ erklärt Rechtsanwalt Hösler von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Aus Sicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte kann dem Rückforderungsbegehren der ALAG neben dem Verjährungseinwand u.a. ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder aufgrund des nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte fehlerhaften Emissionsprospektes entgegen gehalten werden. Weiterhin ist hinsichtlich der Forderung der ALAG auf Zahlung von ausstehenden Einlagen nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte bereits keine Anspruchsgrundlage für die ALAG ersichtlich.

„Die ALAG hat in vielen der eingereichten Klagen unserer Meinung nach die geltend gemachte Klageforderung nicht hinreichend dargelegt. Darüber hinaus existieren eine Reihe von weiteren Anknüpfungspunkten, die die Klage der ALAG als problematisch erscheinen lassen.“ erklärt Rechtsanwalt Hösler weiter. Diese Rechtsaufassung wurde auch bereits durch mehrere Landgerichte geteilt, im Rahmen derer in von anderen Kanzleien geführten Verfahren die Klage der ALAG erstinstanzlich abgewiesen wurde.

Sofern Anleger eine Klage der ALAG zugestellt bekommen, sollten diese vor Ablauf der gerichtlich gesetzten Fristen durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob es sinnvoll ist, sich gegen die Forderung der ALAG im Rahmen des Klageverfahrens zu verteidigen oder sich erläutern zu lassen, welche anderen Handlungsoptionen bestehen.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Stefan Hösler, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: hoesler@cllb.de Web: www.cllb.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstrasse 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
Stefan Hösler
+49 (89) 55299950



Dateianlagen:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.