Vorsicht bei Gegenverkehr
16 Okt
Wer bei Einfahrt in eine Engstelle ursprünglich Vorfahrt hatte und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert, trägt unter Umständen eine Mitschuld. Die Klägerin in dem verhandelten Fall befuhr mit ihrem Pkw eine Straße. Auf der rechten Straßenseite standen parkende Fahrzeuge, weshalb die Klägerin die linke Straßenseite mitbenutzen musste, sodass der Gegenverkehr die Straße nicht mehr gleichzeitig passieren konnte. Die Unfallgegnerin kam ihr entgegen und es kam zu einer Kollision. Die entstandenen Schäden hat die Klägerin mit ihrer Klage geltend gemacht. Das Landgericht Heidelberg entschied, dass beide Fahrerinnen gleichermaßen für den Unfall verantwortlich waren. Denn der Unfall hätte dadurch verhindern werden können, indem beide Fahrerinnen anhalten, sich verständigen und eine von beiden zurücksetzt. Da aber beide Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Kollision noch fuhren, hatten beide Fahrerinnen einen gleichwertigen Verursachungsbeitrag zu dem Unfall gesetzt, erklären ARAG Experten (LG Heidelberg, Az.: 1 S 14/13).
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