Unerlaubte Drogentests

16 Okt

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Das Jobcenter darf einen Hartz-IV-Empfänger zur Klärung seiner Erwerbsfähigkeit nur dann auffordern, sich einem Drogentest zu unterziehen, wenn konkrete Hinweise auf eine Abhängigkeit vorliegen. In dem konkreten Fall war eine jahrelang arbeitslose Hartz-IV-Empfängerin wiederholt nicht zu Gesprächsterminen erschienen. Darum forderte das Jobcenter sie auf, sich einem Drogentest zu unterziehen. Damit sollte eine mögliche Sucht geklärt und ihre Arbeitsfähigkeit beurteilt werden. Nach einem positiven Befund wurde die Frau unter anderem verpflichtet, eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen. Die Klägerin sah in dem verdachtsunabhängigen Drogentest einen diskriminierenden und entwürdigenden Verstoß gegen ihr Persönlichkeitsrecht und forderte Schmerzensgeld. Das Gericht bejahte den Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, da ein Drogentest zur Entscheidung über die Hartz-IV-Leistung nur dann erforderlich ist, wenn es konkrete Hinweise auf eine Abhängigkeit gibt. Ein Anspruch auf eine Geldentschädigung wurde aber verneint, da der Eingriff nicht so schwerwiegend war, dass er nur durch eine Geldentschädigung ausgeglichen werden kann, erklären ARAG Experten (LG Heidelberg, Az.: 3 O 403/11).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.