„Immobilien Development Indien II“ Fonds: Anlegergelder in Millionenhöhe verloren?

21 Okt

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte

Wie das Informations- und Kulturprogramm NDR Info Anfang Oktober berichtete, sollen bei dem Immobilienfonds Immobilien Development Indien II Anlegergelder in Millionenhöhe in indischen Slums „versenkt“ worden sein. Bei den Anlegergeldern handelt es sich um Fondskapital, das mehr als 1.700 Anleger im Jahr 2008 in den Immobilienfonds Indien II investiert haben. Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen demnach 84 Millionen Euro.

Empfohlen worden ist der Fonds nach dem Bericht von NDR Info von Bankberatern und freien Anlageberatern. Hierbei wurde aber wohl nicht immer auf die erheblichen Risiken des Fonds, der in Immobilienprojekte in Delhi, Mumbai und Hyderabad investiert, hingewiesen. Dies ist insbesondere deswegen problematisch, weil der Immobilien Development Indien II nach NDR Info mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. So berichtet das Magazin, dass ein Projekt des Fonds aufgrund massiver Proteste von Slumbewohnern inzwischen aufgegeben worden sei. Auch ein weiteres Bauprojekt, das „Tech-Oasis“, geht zurzeit anscheinend nicht voran, wie die Fondsgesellschaft den Anlegern in einem aktuellen Schreiben mitteilt: „Mehrere Bauern haben Ansprüche auf von ihnen genutzte Grundstücke gestellt (…). Einige Bauern befinden sich noch auf dem Grundstück und verrichten ihre landwirtschaftlichen Arbeiten.“ Dies macht nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich alles andere als einen seriösen Eindruck.

„Geschädigte Anleger sollten daher zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Luber. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen: „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater gegenüber den Anlegern nicht ihren Aufklärungspflichten nachgekommen sind. Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.



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