Winterreifenpflicht gilt auch für Roller

22 Okt

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Auch Mofas, Motorroller und Motorräder unterliegen der Winterreifenpflicht. Wer in den Wintermonaten mit einem motorisierten Zweirad unterwegs ist, muss die Bereifung des Bikes – ebenso wie Autofahrer – der jeweiligen Wettersituation anpassen. In der gesetzlichen Regelung ist sowohl in der alten Fassung sowie im neu formulierten Gesetz die Rede von Kraftfahrzeugen. Daher gilt diese Regelung auch für motorisierte Zweiräder, vom Mofa bis zur Supersportmaschine. Obwohl einige Reifenhersteller bereits Winterreifen für Roller und Motorräder anbieten, gibt es nicht für alle Zweiradtypen einen entsprechenden Pneu, beklagen ARAG Experten. Daher kann der Rat nur lauten: Bei winterlichen Straßenbedingungen das Zweirad lieber stehen lassen!

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