Punkt, Punkt, Komma, Strich: Können Smileys beleidigen?

14 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Immer häufiger werden in der schriftlichen Kommunikation per SMS oder E-Mail so genannte Emoticons – Zeichenfolgen, die einen Smiley nachbilden, um in der schriftlichen Kommunikation Stimmungs- oder Gefühlszustände auszudrücken – verwendet. Aber was bedeuten diese unterschiedlichen Smileys? Ob als humorvolle Geste 🙂 oder als Augenzwinkern 😉 oder als Symbol der Überraschung 😮 – Smileys sind meist eine nette Geste, weshalb sie eine Nachricht durchaus aufwerten können. Man kann mit der richtigen Tastenkombinationen dem Adressaten allerdings auch die Zunge rausstrecken :-p Das ist unter Umständen nicht die ganz feine Art und sollte meist besser gelassen werden. Den Tatbestand einer Beleidigung erfüllt das aber laut ARAG Experten noch lange nicht. Eine echte Beleidigung wird nämlich als vorsätzliche Verletzung der Ehre einer Person definiert. Und davon kann bei ein bisschen „Punkt, Punkt, Komma, Strich“ wohl kaum die Rede sein. In der geschäftlichen Korrespondenz haben die kleinen Spaßmacher sowieso nichts zu suchen. Sie sind aber auch nicht völlig verboten. Eine Nachricht an den Kollegen, „Tolle Präsentation! :-)“ ist durchaus erlaubt. Beim Rapport an den Chef lässt man das Smiley aber lieber weg. Kompromissbereit in dem, was man empfängt, aber konservativ bei dem, was man selbst verschickt, lautet da eine gute Faustregel. Das Smiley mit dem Partyhut kann man sich ja für den Feierabend aufheben. Es geht übrigens so *<:-).



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