Verkehrsrechtsschutz kann auch auf dem Wasser gelten

27 Nov

Ordnungswidrigkeiten mit einem Wasserfahrzeug können sehr teuer werden, umso wichtiger ist für Hobbykapitäne der Rechtsschutz.

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung oder jeder beliebige andere Tatbestand aus dem Straßenverkehrsrecht: ein (teures) Pendant gibt es stets auch für die Gemeinde der Wassersportler. Wer ein Boot oder einen Jetski bewegt, muss sich zudem noch einer ganzen Reihe weiterer Regeln unterwerfen, die auf den ersten Blick nicht immer überschaubar sind. Bei Verstößen drohen dabei jedoch deutlich höhere Bußgelder als im Straßenverkehr.

Doch wie im Straßenverkehr für Fahrzeugführer gilt auch für Bootsführer, Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten müssen nicht kampflos hingenommen werden. Die Frage der Nachweisbarkeit oder Fehler im Verfahren bieten stets Angriffspunkte, um der Zahlungsverpflichtung entgehen zu können.

Verkehrsrechtsschutz gilt oft auch für Wasserfahrzeuge

Die wenigsten Bootsführer wissen zudem, dass die Verkehrsrechtsschutzversicherung, die sie für ihr Landfahrzeug abgeschlossen haben, in vielen Fällen auch bei Verfahren einspringt, in denen das Wasserfahrzeug betroffen ist, bzw. die mit dem Wasserfahrzeug zusammenhängen. So bestimmt der große Rechtsschutzversicherer ARAG beispielsweise in seinen AGBs zum Verkehrsrechtsschutz generell, dass Wasserfahrzeuge vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Auch ADVOCARD, D.A.S. und HUK24 geben die Möglichkeit, Wasserfahrzeuge mit in den Schutz einzubeziehen. Dies geschieht allerdings nicht immer automatisch: Wassersportler müssen bei diesen Versicherern dafür sorgen, dass das Boot oder der Jetski mit in den Versicherungsschein aufgenommen wird.

Teure Bußgelder zu Wasser

Warum es sich lohnt, mit der Rechtsschutzversicherung gegen Bußgelder vorzugehen, zeigt sich, wenn man die Höhe der Androhungen betrachtet. Wer bei einer Wanderfahrt mit einem Jetski beispielsweise nicht das Geradeausfahrgebot beachtet, muss mit Bußgeldern ab einer Höhe von 250€ rechnen. Eine untersagte Fahrt bei „Hochwasser“ schlägt sogar mit 500€ Bußgeld zu Buche. Auch Abstandsverstöße (beim Überholen mit einem Jetski z.B. 10m) werden geahndet. All diese Vorwürfe müssen von den Behörden aber beweissicher dokumentiert sein, was wiederum eine Verteidigungsmöglichkeit bietet.

Schweigen ist Gold

Falls die Wasserschutzpolizei einen „stoppt“, lautet die erste Regel: „Keine Angaben zur Sache machen!“ Mit dem Anhörungsbogen der Behörde sollten sich Wassersportler dann an einen Rechtsanwalt wenden, der mit seinem Mandanten zum einen die Erfolgsaussichten prüft, zum anderen aber auch mit der Rechtsschutzversicherung abklärt, ob diese für die Kosten der Rechtsverfolgung eintreten muss.

Wassersportler indes sollten sich unbedingt vor Beginn der neuen Saison darüber informieren, ob ihr Boot oder Jetski vom Versicherungsschutz umfasst ist. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt auch die Kosten für Gutachter oder Verfahrenskosten vor den Schiffahrtsgerichten.

Tim Geißler

Rechtsanwalt und Bootsführer,

Fachanwalt für Strafrecht

http://www.gks-rechtsanwaelte.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de

Ansprechpartner:
Christian Veh
Leiter der Geschäftsstelle
+49 (30) 88001498



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.