Pauschalreise: zu hohe Anzahlung
18 Dez
Von Pauschalreisenden zu leistende Anzahlungen dürfen nicht überhöht sein. In einem Verfahren vor dem Kammergericht Berlin wurde eine Klausel gerügt, die Kunden bereits unmittelbar nach Erhalt der Rechnung/Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines zu einer Anzahlung in Höhe von 35 Prozent des Reisepreises verpflichtete. Das Kammergericht (KG) hat die Klausel für unwirksam erklärt, denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse daran, den Preis möglichst spät zu zahlen, um sicherzustellen, dass die Leistungen durch den Reiseveranstalter auch wirklich erbracht werden. In AGB kann wirksam höchstens eine Anzahlung in Höhe von einem Drittel des Reisepreises vereinbart werden. Eine höhere Anzahlungsverpflichtung in AGB ist dem Reisenden nicht zumutbar, erklären ARAG Experten (KG Berlin, Az.: 23 U 14/13).
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