Energieversorger klagt auf Schadenersatz

20 Dez

Vergleichsportal verivox steht in der Kritik

Pressemeldung der Firma FlexStrom AG

Der unabhängige Energieversorger FlexStrom hat am Donnerstag vergangener Woche gegen verivox eine Klage in Millionenhöhe eingereicht. Der Stromdiscounter sieht sich mit seinen Stromtarifen im Vergleichsrechner von verivox klar benachteiligt. Die Ursache sieht FlexStrom in überzogenen Provisionsforderungen von verivox.

Es sei auffällig, dass Tarife mit geringen oder ganz ohne Provision von verivox falsch dargestellt seien. So findet sich der Monatstarif „FlexStrom Classic“ im Tarifrechner von verivox erst auf den hinteren Plätzen wieder. Stattdessen wird ein deutlich teurerer Tarif angezeigt. „Wir sehen uns als preisgünstiger Anbieter von Monatstarifen klar benachteiligt“, kritisiert FlexStrom-Gründer Robert Mundt diese Praxis.

Bereits seit Oktober gebe es dieses Problem mit verivox. Zunächst war der Tarif korrekt angezeigt worden. Nachdem FlexStrom für den „Classic“-Tarif aber eine niedrige zweistellige Provision angeboten hatte, deaktivierte verivox den direkten Vertragsabschluss und ließ die FlexStrom-Tarife im Vergleichsrechner durch eine falsche Darstellung extrem weit nach hinten wandern. Genau dagegen klagt nun der mittelständische Versorger vor dem Landgericht Heidelberg und rechnet bis Jahresende mit einem zweistelligen Millionenbetrag als Schadensersatz.

„Als mittelständisches Familienunternehmen können wir überzogenen Provisionsforderungen von verivox nicht nachgeben“, so Mundt. „Die Darstellung aller Tarife muss aber davon unabhängig sein, schließlich sucht der Stromkunde ja den günstigsten Tarif.“

Insbesondere seit der Insolvenz des Anbieters TelDaFax hat es vermehrt Vorwürfe gegen verivox gegeben. So berichtete das Handelsblatt, Mitarbeiter von verivox hätten Tarifdaten von TelDaFax-Konkurrenten vorab an den mittlerweile insolventen Anbieter gegeben und damit die Tarifangebote maßgeblich beeinflusst.

FlexStrom hatte verivox daraufhin mehrfach mit kritischen Nachfragen konfrontiert, aber bis heute keine ausreichenden Antworten erhalten. Bei FlexStrom heißt es dazu: „Wir haben den Eindruck gewonnen, dass hier nicht mit offenen Karten gespielt wird.“ Deswegen erwägt der günstigen Energieversorger nunmehr, die Zusammenarbeit mit verivox komplett einzustellen und den Vertrag zu kündigen.

Gerade für die Zukunft des Marktes und für die Unterstützung des mündigen Verbrauchers ist nach Ansicht von FlexStrom die am letzten Donnerstag eingereichte Schadenersatzklage „unvermeidlich“. Es gehe um ein klares Zeichen für die Gleichbehandlung mittelständischer Versorger: „Wird dieser Diskriminierung kein Riegel vorgeschoben, bestimmt bald nur noch die Provisionshöhe über die Abbildung der Angebote“, befürchtet FlexStrom-Chef Mundt. „Das geht dann vor allem zu Lasten des Verbrauchers, der mehr für Strom bezahlt als notwendig.“



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Die konzernunabhängige FlexStrom Aktiengesellschaft wurde 2003 als Familienunternehmen gegründet und ist heute einer der wichtigsten unabhängigen Energieversorger in Deutschland. Bekannt geworden ist FlexStrom vor allem mit Prepaid-Angeboten, mittlerweile hat sich der Stromanbieter mit zahlreichen innovativen Tarifmodellen etabliert. Die FlexStrom Unternehmensgruppe bietet mit FlexGas auch bundesweit attraktive Gastarife an. Umweltbewussten Verbrauchern bietet die FlexStrom Unternehmensgruppe sowohl Ökostrom (unter dem Namen ÖkoFlex) als auch klimaneutrales Erdgas (unter dem Namen ÖkosGas24). Als konzernunabhängiger Energieversorger ist es FlexStrom und FlexGas besonders wichtig, für seine Kunden Energie möglichst günstig auf dem Markt einzukaufen.


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