Vergabe der Kita-Plätze
8 Jan
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Kita- oder Krippenplatz für Kinder ab dem Alter von einem Jahr. Noch in diesem Monat gehen zahlreiche Zusagen für Kita-Plätze an die Eltern. Wer eine oder mehrere Absagen bekommt, kann klagen. Will man allerdings den Rechtsweg beschreiten, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz durchzusetzen, braucht man laut ARAG Experten eine schriftliche Absage. Erst damit können Eltern Widerspruch einlegen beziehungsweise Klage erheben (je nach Bundesland). Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter http://www.arag.de/….
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