Stichtag 12. Februar 2014 – Meldepflicht für Derivatgeschäfte

11 Feb

Kostenloser Leitfaden zur EMIR-Verordnung für den Mittelstand

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Der 12. Februar 2014 ist Stichtag. Ab diesem Tag sind alle Derivatekontrakte von Unternehmen an ein Transaktionsregister zu melden. Dies gilt sowohl für börsliche, als auch für außerbörslich geschlossene Geschäfte. Diese Meldepflicht ist Resultat der EU-weit geltenden EMIR-Verordnung.

Hintergrund der Verordnung und der daraus resultierenden Meldepflichten ist die Finanzkrise. Um Europa vor weiteren Krisen zu schützen, wurden neue Regularien zur Erhöhung von Transparenz auf dem Finanzmarkt beschlossen.

Die EMIR-Verordnung und die Meldepflicht betrifft auch mittelständische Unternehmen. Diese müssen sicherstellen, bis zum Termin über einen LEI-Code (Legal Entity Identifier) zu verfügen, um Meldungen abgeben zu können. Dieser Code muss bei nationalen Vergabestellen bis zum 12. Februar 2014 beantragt werden.

Zu den Hintergründen der Meldepflicht und den Konsequenzen für den Mittelstand hat die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte einen kostenlosen Leitfaden erarbeitet.

Der Leitfaden ist zu beziehen bei:

Rössner Rechtsanwälte

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81925 München

Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33

www.roessner.de, info@roessner.de

Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen und institutionelle Anleger bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.



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