Exotische Tierarten in der Wohnung
14 Feb
Hier gibt es nach Auskunft der ARAG Experten eine ganz klare Regel: Ist Gift im Spiel, hört der Spaß auf! Hält der Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Terrarium beispielsweise 30 Giftschlangen, sechs Pfeilgiftfrösche sowie einige Echsen, stellt diese Art der Tierhaltung nach Auskunft der ARAG Experten keinen ordnungsgemäßen Gebrauch des Eigentums dar. Hier bestünde immer die Gefahr, dass die Tiere durch eine Unachtsamkeit entweichen könnten. Dies könne ein Gefühl der Unsicherheit und des Bedrohtseins bei den übrigen Eigentümern hervorrufen. In diesem Fall mussten die Tiere abgeschafft werden (OLG Karlsruhe, Az.: 14 Wx 51/03). Wenn von einer im Terrarium gehaltenen, ungiftigen, 80 cm langen Königsnatter allerdings keine besondere Gefahr ausgeht, kann laut ARAG Experten der Vermieter nicht verlangen, dass das Tier abgeschafft wird, auch wenn andere Mitmieter sich ekeln. Wenn auch keine Geruchs- oder Geräuschbelästigungen von exotischen Tieren ausgehen, ist das Halten erlaubt (AG Bückeburg, Az.: 73 C 353/99 [VI]).
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