Wer mit Blaulicht fährt, trägt viel Verantwortung

17 Feb

Fahrer von Einsatzfahrzeugen dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht ignorieren

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Unterwegs in dichtem Verkehr und plötzlich ertönt das Martinshorn – viele Verkehrsteilnehmer kennen diese Situation. Oft ist es dann nur noch schwer möglich, schnell eine geeignete Ausweichstelle zu finden. Wenn das Einsatzfahrzeug schon herannaht, geht es meist um wenige Sekunden. Allerdings muss auch der Fahrer des Einsatzfahrzeuges sorgfältig die Verkehrssituation beobachten und sich demtentsprechend verhalten.

Dies zeigt ein Urteil des OLG Naumburg (Az. 10 U 39/12) vom 8. Februar 2013. In dem zugrunde liegenden Fall war es zu einer Kollision zwischen einem Notarztfahrzeug und einem weiteren Fahrzeug gekommen, als das Notarztfahrzeug bei Rotlicht links abgebogen war und die Gegenfahrbahn überquert hatte. Dabei kam es zur Kollision mit dem Fahrzeug einer Verkehrsteilnehmerin, die auf dieser Spur unterwegs war. Der Fahrer des Notarztfahrzeugs hatte Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet. Es konnte vor Gericht jedoch nicht geklärt werden, ob die Fahrerin des Unfallfahrzeugs Blaulicht und Martinshorn wahrgenommen hatte.

Aus diesem Anlass stellte das Oberlandesgericht klar, dass Fahrer von Einsatzfahrzeugen erhöhte Sorgfalt walten lassen müssen, wenn sie Sonderrechte im Straßenverkehr geltend machen. Konkret heißt das, die Fahrer müssen sich vergewissern, ob alle anderen Verkehrsteilnehmer das Einsatzfahrzeug wahrgenommen und ihr Fahrverhalten darauf eingestellt haben, bevor sie sich auf die Gegenfahrbahn begeben. Wenn der Fahrer des Einsatzfahrzeugs dies nicht mit letzter Sicherheit feststellen kann, darf er sich der Gegenfahrbahn nur mit einer Geschwindigkeit nähern, bei der er noch anhalten kann.

Missachtet er diese Sorgfaltsanforderungen, muss er zu einem Großteil bzw. gegebenenfalls vollständig für die Unfallschäden haften.

Katharina Schenk

Rechtsanwältin

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