Zu alt zum Streuen?

5 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Rentner damit beauftragt, die bestehende Räum- und Streupflicht vor dem Grundstück der Gemeinschaft zu erfüllen, so muss sie spätestens ab dessen 80. Lebensjahr überprüfen, ob der Rentner den Winterdienst sicher und zuverlässig ausführt. Im besagten Fall rutschte ein Fußgänger gegen zehn Uhr auf dem glatten Gehweg vor dem Grundstück der WEG aus und stürzte. Dabei verletzte er sich erheblich und seine Unfallversicherung klagte. Auf dem Gehweg war an diesem Morgen bis zum Unfallzeitpunkt nicht gestreut worden, obwohl nach der städtischen Satzung ab acht Uhr die Streu- und Räumpflicht einsetzte. Den Winterdienst für das Grundstück der Beklagten sollte ein zum Unfallzeitpunkt 82-jähriger Rentner wahrnehmen, welcher aber aufgrund eines Rohrbruchs in seinem Haus verhindert war. Das Gericht sah eine überwiegende Haftung der WEG, da sie die Streupflicht am Unfalltag verletzt habe. Grundsätzlich könne diese Pflicht zwar auf Dritte übertragen werden; spätestens aber nach Überschreitung des 80. Lebensjahres sei eine kritische Überprüfung geboten gewesen, ob der mit dem Winterdienst Beauftragte trotz seines Alters der Räum- und Streupflicht sicher und zuverlässig nachkommen konnte. Es habe bereits in der Vergangenheit Hinweise darauf gegeben, dass der Weg vor dem Grundstück nicht immer gestreut beziehungsweise geräumt war. Deshalb hätte die WEG eine engmaschige Überwachung des Beauftragten organisieren müssen, so die ARAG Experten (OLG Oldenburg, Az.: 1 U 77/13).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.