VEBWK Forderung nach Public Viewing Neu-Regelung zur Fußball WM 2014 erfolgreich!

11 Mrz

Bundesumweltministerium wird dem Anlass gerecht / Jetzt sind die Länder zur Umsetzung aufgefordert

Pressemeldung der Firma VEBWK e.V.

Das Bundesumweltministerium hat Ende Februar 2014 den Entwurf einer Lärmschutzverordnung zur WM 2014 vorgelegt. Damit soll die Durchführung von öffentlichen Fernsehübertragungen in Freiluftgaststätten auch nach 22.00 Uhr ermöglicht werden. Das letzte Wort hat allerdings -wie auch bei den letzten Fußball-WM ́s- die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde vor Ort, die Ausnahmen hinsichtlich der Sperrzeit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse erteilen kann, wobei diese Ausnahmen nur für die Dauer der „live“-Übertragungen in Betracht kommen.

Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK hat bereits im vergangenen Jahr frühzeitig auf diese Problematik alle Bundesländer und den Bund aufmerksam gemacht. Durch die Zeitunterschiede enden viele Vorrundenspiele, aber auch Achtel-und Viertelfinalpartien weit nach der offiziell vorgeschriebenen Sperrzeit von 22 Uhr. Der VEBWK sensibilisierte alle Bundesländer mit einer Anfrage und kann sich jetzt über die Beachtung und Entscheidung freuen. VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller:“ Wir freuen uns, dass dies auf Bundesebene gefruchtet hat und erwarten jetzt von den Länderregierungen entsprechende Anweisungen und Informationen über die Bezirksregierungen an die Landkreise und Gemeinden, damit wir wieder ein großes Fußballfest mit den Gästen in der Gastronomie feiern können.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
VEBWK e.V.
Steinstraße 58
81667 München
Telefon: +49 (1805) 833-552
Telefax: nicht vorhanden
http://www.vebwk.com

Ansprechpartner:
Bodo Meinsen
Pressesprecher
+49 (89) 90529072



Dateianlagen:


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.