Ehemaliges de-Haën-Gelände: Verwaltungsgericht weist Klagen gegen Sanierungsanordnungen der Region Hannover zurück

12 Mrz

Pressemeldung der Firma Region Hannover

Das Verwaltungsgericht Hannover hat in seiner heutigen Verhandlung die Klagen der Eigentümer von vier Grundstücken im Bereich der ehemaligen chemischen Fabrik Eugen de Haën gegen die von der Region Hannover erlassenen Sanierungsanordnungen zurückgewiesen. In einer ersten Stellungnahme begrüßte Umweltdezernent Prof. Dr. Axel Priebs die Entscheidung der Kammer: „Mit diesem Urteil sehe ich die Arbeit der Regionsverwaltung in den letzten sechs Jahren bestätigt. Wir haben mit der Sanierung einer Altlast mitten in einer Großstadt Neuland zu betreten und diese Aufgabe zügig erfüllt. Dass wir die Eigentümer zur Finanzierung der Sanierung heranziehen mussten ist bedauerlich, da ihrerseits kein Fehlverhalten vorlag. Das Vorgehen war jedoch notwendig und auch rechtens“.

Im Kern ging es in der heutigen Gerichtsverhandlung um die Frage, ob die Region Hannover die Landeshauptstadt Hannover als Sanierungspflichtigen hätte heran ziehen müssen. Das Verwaltungsgericht hat dies verneint und die Rechtmäßigkeit der Bescheide sowie die Wahl der Mittel und Maßnahmen bestätigt. Die sogenannte Störerauswahl durch die Region Hannover sei nicht zu beanstanden. Ein relevanter Verursachungsbeitrag der Landeshauptstadt liege nicht vor. Ferner sah das Verwaltungsgericht keinen Grund, die Berufung zuzulassen.

Insgesamt hatten die Eigentümer von 31 Grundstücken in der List eine Vereinbarung akzeptiert, nach der auf der Basis öffentlich-rechtlicher Verträge eine gemeinsame Sanierung der Vielzahl der betroffenen Grundstücke bereits saniert werden konnte. An der Vertragsgestaltung wirkte die Bürgerinitiative „Gegen Altlasten in der List e. V.“ mit.

Mit bis zu 2,4 Millionen Euro Kosten für die Entsorgungsarbeiten rechnet die Region Hannover, die sich zusammen mit der Landeshauptstadt Hannover mit rund 1,1 Mio. Euro auf freiwilliger Basis beteiligen wird, um die finanziellen Belastung für die Grundstückseigentümer abzufedern. Die Schlussabrechnung aller Maßnahmen soll Mitte dieses Jahres vorliegen.

Im Sommer 2008 war entdeckt worden, dass der Boden auf dem Gelände der ehemaligen Chemiefabrik Eugen De Haën (1861 – 1902) mit Schwermetallen verunreinigt war. Auf einigen Grundstücken bestand zudem eine Belastung durch radioaktive Stoffe wie Uran, Thorium und Radium. Anfang 2009 hatte die Region Hannover als zuständige Bodenschutzbehörde die so genannte Gefährdungsabschätzung abgeschlossen. Bis Mitte 2010 lief die Sanierungsuntersuchung, im Rahmen derer für jedes betroffene Grundstück ein Sanierungskonzept erarbeitet wurde. Da eine von der Verwaltung angenommene Gesamtrechtsnachfolge durch die Firma Honeywell Speciality Chemicals Seelze GmbH in einem Klageverfahren durch das Verwaltungsgericht Hannover verworfen wurde, waren die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer nach Bundesbodenschutzgesetz zu den Sanierungsmaßnahmen verpflichtet.

Wegen der Ausdehnung der Bodenbelastung, der großen Anzahl der betroffenen Grundstücke und der besonderen Struktur des Gebietes wurde für die zu sanierenden Grundstücke sowie städtische Flächen eine gemeinsame Sanierungsplanung vorgenommen. Im Rahmen dieser Planung wurden verschiedene Sanierungsvarianten geprüft und unter den Gesichtspunkten Kosten und zukünftige Nutzungsmöglichkeiten der sanierten Flächen bewertet. Im Ergebnis wurden als Vorzugsvariante ein Bodenaushub von 35 cm und ein Bodenauftrag von 60 cm gewählt, da mit dieser Variante insbesondere die Entsorgungskosten für den Boden reduziert werden und nur vergleichsweise geringe Einschränkungen bei Eingriffen in den Boden verbunden sind. Die Sanierung geht damit über die nach Bodenschutzrecht vorgegebene Mindestmaßnahme (35 cm sauberer Boden) hinaus.

Die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover beteiligen sich mit jeweils bis zu 0,5 Millionen Euro an den Sanierungskosten. Auf Grundlage der im Rahmen der Ausführungsplanung erstellten Kostenermittlung wurde der prozentuale Zuschuss pro Grundstück im öffentlich-rechtlichen Vertrag auf 29,1 Prozent der tatsächlich anfallenden grundstücksbezogenen Sanierungskosten festgelegt. Um den Grundstückseigentümern Kostensicherheit zu geben, wurde der maximal von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer zu leistende Eigenanteil zusätzlich verbindlich festgelegt; etwaige Mehrkosten trägt die Region. Über den Kostenzuschuss von 500.000 Euro zur Sanierung hinaus musste die Region für die Bearbeitung des Altlastenfalls bislang ca. 1.600.000 Euro aufwenden. Im Wesentlichen sind dies Kosten für Gutachten, Untersuchungen, Projektsteuerung, Anwohnerkommunikation, Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe.

Zusätzlich hatte die Landeshauptstadt Hannover für selbst genutzte Eigentumswohnungen einen Härtefallfonds mit einem Maximalbetrag in Höhe von 100.000 Euro aufgelegt, aus dem für 17 Eigentümerinnen und Eigentümer 65.000 Euro ausgeschüttet wurden.



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