Initiative des VEBWK bringt mehr Netto für Bedienungen in Volksfestzelten

21 Mrz

Bayerisches Staatsministerium für Finanzen reagiert auf Kritik und schafft faire Voraussetzungen für Volksfestbedienungen

Pressemeldung der Firma VEBWK Service Center

Strahlende Gesichter bei Wiesnwirt Ludwig „Wiggerl“ Hagn (Löwenbräu-Festzelt) und Franz Bergmüller, Vorsitzender des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK e.V.). Die Gastronomen freuen sich über die Entscheidung von Finanzminister Dr. Markus Söder, der Bundesregelung für kurzfristig beschäftigte Bedienungen auf Volksfesten eine „bayerische Billigkeitsregelung“ entgegen zu stellen. „Volksfestbedienungen sollen für ihre Arbeit mehr Netto in der Tasche haben. Die bayerische Lösung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs macht das möglich. Damit bleibt die Arbeit auf Volksfesten weiterhin finanziell attraktiv“, so Söder und meint, dass zum Beispiel bei einer Wiesnbedienung für die Berechnung der Lohnsteuer ein kurzfristig hoher Lohn auf einen längeren Zeitraum umgelegt. Das senkt den Durchschnittsverdienst und führt zu einem niedrigeren Steuersatz. Ergebnis ist ein höheres Netto-Einkommen für die Zeit der Beschäftigung. Durch eine Gesetzesänderung des Bundes wäre diese Möglichkeit nicht mehr anwendbar und hätte vor allem Aushilfskräfte auf Volksfesten hart getroffen.

Um diese Härte ging es im Sommer letzten Jahres dem VEBWK, nachdem man von den Plänen im Bund erfuhr. Die Folgen für Bedienungen durch eine Bundesregelung führten beim Verein zu heftiger Kritik. Der damaligen Hinweis wurde von einigen Medien aufgenommen und gemeinsam mit VEBWK Gründungsmitglied Ludwig Hagn konnte man eindrucksvoll nachweisen, zu welchen erheblichen Nachteilen für Bedienungen und Arbeitgeber es kommen würde, wenn die Regelung im Volksfestland Bayern Anwendung findet. Diese Initiative sorgte dann schlussendlich auch bei Finanzminister Söder für Aufmerksamkeit, die nun zu der bayerischen Lösung führte. Franz Bergmüller freut sich, dass die Anstrengungen des VEBWK für vernünftige und praxisnahe Lösungen erfolgreich waren. „Wir setzen uns seit Jahren für faire und taugliche Wege bei Regelungen innerhalb der Gastronomie ein“, so der Vereinschef. „Wir würden uns wünschen, dass dieses auch bei anderen Konfliktgesetzen möglich ist. Vor allem das zu stark reglementierende Rauchverbot in kleinen Kneipen würden wir gerne wieder auf den Prüfstein stellen, denn inzwischen weiß man ja, dass nicht weniger geraucht wird, sondern nur woanders. Die Kneipen-und Szenewirten haben das Nachsehen und existenzbedrohende Situationen. Viel Rauch um Nichts also. Das hätte man deutlich harmonischer regeln können. Vielleicht können wir da neu ansetzen und optimieren?“, appelliert Bergmüller.

Medienkontakt

VEBWK Presse

Email: presse@vebwk.com

Telefon 089-90 52 90 72



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
VEBWK Service Center
Gewerbering
84405 Dorfen
Telefon: +49 (1805) 833-552
Telefax: nicht vorhanden
http://www.vebwk.com

Ansprechpartner:
Bodo Meinsen
Pressesprecher
+49 (89) 90529072



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.