Wie die Zahnprothese zum Ersatz für den Hundeknochen wurde
21 Mrz
Verrückt, welche Vorlieben manche Vierbeiner entwickeln. In diesem Fall war es Hund ‚Apollo‘, der sich heimlich des Nachts ein Gebiss vom Nachttisch stibitzte und im Garten vergrub. Und zwar so gut, dass die Zahnvollprothese auch nach eineinhalb Jahren nicht wieder auftauchte. Der Besitzer der Zahnprothese war der Bruder von Apollos Herrchen; er hatte bei diesem übernachtet. Als der nun zahnlose Mann die Tierhalterhaftpflichtversicherung seines Bruders um Regulierung bat, weigerte sich diese mit der Begründung, Geld gebe es nur bei Zerstörung, nicht bei Entwendung. Denn schließlich sei das Gebiss ja nicht gänzlich weg, sondern nur gut versteckt. Mit andern Worten: Würde die Prothese wieder auftauchen, müsse man sie nur säubern, einsetzen, fertig! Doch ARAG Experten widersprechen dieser Versicherungslogik und verweisen gleichzeitig auf das richterliche Urteil: Man muss nach eineinhalb Jahren im Erdreich aufgrund von Witterungseinflüssen von einer dauerhaften Beschädigung des Gebisses ausgehen, so dass eine objektive Zerstörung vorliegt (LG Hannover, Az.: 18 S 86/04).
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