Vorsicht Baum!

26 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Eine verkehrssicherungspflichtige Gemeinde muss bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn es sich dabei um Weichhölzer handelt. In dem konkreten Fall befanden sich an einer Straße auf beiden Seiten öffentliche Parkplätze, an die ein der Stadt gehörender Grünstreifen grenzt, auf dem einige etwa 50-60 Jahre alte Pappeln standen. Ein Autofahrer stellte in den Abendstunden seinen Pkw auf einem der Parkplätze ab. Am nächsten Morgen bemerkte er Schäden an seinem Fahrzeug, da von einer der Pappeln ein grün belaubter Ast auf das Auto gefallen war. Er verklagte die Stadt auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht – ohne Erfolg. Die Behörden genügten ihrer Sicherungs- und Überwachungspflicht, da die beklagte Stadt die entsprechenden Baumkontrollen durchgeführt hatte. Allein der Umstand, dass bei manchen Baumarten ein erhöhtes Risiko besteht, dass auch im gesunden Zustand Äste abbrechen, führt nicht dazu, dass weitergehende Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken, erklären ARAG Experten (BGH, Az.: III ZR 352/13).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.