Tiere tätowieren verboten

5 Mai

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Während in Deutschland jeder zehnte Mensch tätowiert ist, stellen ARAG Experten klar, dass Tiere nicht bedenkenlos tätowiert werden dürfen. Wenn es sich nicht um ein obligatorisches Tattoo zur Identifizierung des Tieres handelt, kommen Totenköpfe und ähnliches auf Tierhaut nicht in Frage! Das Tierschutzgesetz verbietet es und – so hoffen die ARAG Experten – auch der gesunde Menschenverstand. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem dieser offenbar ausgeschaltet war. Ein Mann wollte auf dem hinteren Oberschenkel seines Ponys eine Rolling-Stones-Zunge verewigen. Doch die Richter schritten ein und untersagten dieses Tattoo, da es nur der individuellen Verschönerung diene und kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes erkennbar war (Verwaltungsgericht Münster, Az.: 1 L 481/10).



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