Kaution ist während der Mietzeit unantastbar
8 Mai
Vermieter dürfen sich im Streit um Mietminderungen nicht einfach an der Kaution ihrer Mieter bedienen. Klauseln im Mietvertrag, wonach Vermieter ihre Ansprüche in Streitfällen noch während der Mietzeit aus der Kaution befriedigen dürfen, sind unwirksam. Im verhandelten Fall hatte eine Mieterin ihre monatlichen Zahlungen wegen Mängeln an der Mietsache gemindert. Der Vermieter löste daraufhin das Kautionsguthaben von 1.400 Euro auf und ließ es sich auszahlen, um so die Mietminderung auszugleichen. Zur Begründung verwies er auf eine entsprechende Passage im Mietvertrag. Die Mieterin verlangte daraufhin, dass er das Kautionsguthaben wieder auffüllt. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte die Klausel im Vertrag nun für unwirksam. Sie widerspreche dem Treuhandcharakter der Mietkaution. Der Gesetzgeber wolle mit der gesetzlichen Regelung sicherstellen, dass der Mieter die Kaution nach Auszug auch bei einer Insolvenz des Vermieters vollständig zurückerhält, heißt es im Urteil. Laut ARAG Experten müssen Vermieter Kautionen deshalb getrennt von ihrem Vermögen anlegen und dürfen während der Mietzeit nicht darauf zurückgreifen (BGH, Az.: VIII ZR 234/13).
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