Recht auf Vergessen im Internet

14 Mai

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Suchmaschinenbetreiber können dazu verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit persönlichen Daten aus der Ergebnisliste zu streichen. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof. Nach Ansicht des Gerichts sind die Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Ein Betroffener kann sich laut ARAG Experten also an Google oder andere Betreiber wenden und die Änderung der Suchergebnisse verlangen. Dies gilt nicht nur bei Promis, sondern auch bei ganz normalen Bürgern, wenn sie nachwiesen, dass die von der Suchmaschine gezeigten Links sich auf veraltete oder irrelevante Informationen bezögen, betonten die Richter (EuGH, Az.: C-131/12).



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