Ja zum Jugendschutz – Warnung vor Hysterie

15 Mai

Diskussion wegen Verbot der Abgabe von E-Zigaretten an Jugendliche lässt ahnen, dass weitergehende Versuche der Bevormundung vorbereitet werden

Pressemeldung der Firma VEBWK Service Center

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml will den Verkauf elektrischer Shishas und E-Zigaretten an unter 18 Jährige verbieten. Aktuell werden diese Produkte vom geltenden Jugendschutzgesetz noch nicht erfasst. Das soll zügig geändert werden. Unterstützung kommt von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), die fordert, das Verbot des Verkaufs von Tabakwaren an Minderjährige auf elektronische Nikotinprodukte auszudehnen. Auch der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) sieht darin den richtigen Weg und fordert seinerseits eine schnelle Umsetzung. Und sogar die Zigarettenindustrie bestätigte auf Nachfrage, dass eine einheitliche Regelung für alle herkömmlichen und alternativen Tabakprodukte gewünscht sei, um die Regulierung so einfach wie möglich zu machen. Soweit sind sich alle einig. Alle? Nicht alle.

Wie schon bei der polarisierenden Auseinandersetzung über das ausnahmslose Rauchverbot in der Gastronomie, werden auch jetzt Forderungen nach Totalverboten oder Apothekenpflicht in den Raum geworfen. Das Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle in Heidelberg, welches im Deutschen Krebsforschungszentrum DKFZ untergebracht ist und die Interessen der Weltgesundheitsorganisation WHO vertritt, gilt in solchen Fällen als besonders aktiv. Gefahrenwarnungen ohne belastbare Beweise sind schnell ausgesprochen und sorgen für entsprechende Ängste bei den Verbrauchern. Da man hier kein Passivrauchrisiko als Begründung angeben kann, weil diese Produkte keinen Rauch entwickeln und nur Dampf ablassen, konstruiert man bereits die Gefahr der „Einstiegsdroge bei Kindern und Jugendliche für späteren Zigarettenkonsum“. Vor solchen Hysterien warnt seinerseits der Verein zu Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK. Dort erinnert man sich noch sehr genau an die stark übertriebenen und teilweise unwahren Behauptungen der Tabakgegner vor dem bayerischen Volksentscheid zum Rauchverbot in Kneipen und Wirtshäusern. „Das darf keine Wiederholung erfahren“, so der Vereinsvorsitzende Franz Bergmüller, und fährt fort: „die Gastronomie kennt sich wie keine zweite Branche mit dem Jugendschutz aus. Wir begrüßen alle Regelungen, die echten Jugendschutz meinen. So auch die Regelung der Altersgrenze bei der Abgabe von Tabakprodukten. Die darüber hinaus gehenden Forderungen jedoch lehnen wir ab. eZigaretten und eShishas sollten in der Gastronomie unbedingt willkommen sein, um nicht die nächste Umsatzdelle zu erzeugen.“

Der VEBWK setzt sich auch weiter dafür ein, dass nach fast vier Jahren absolutem Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie das Gesetz wieder auf den Prüfstein kommt. „Die ausgezeichneten Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die liberale Regeln mit vernünftigen Ausnahmen anwenden, ermuntern dazu. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat eine rechtssichere, dem Jugendschutz folgende und wirtschaftlich vertretbare Lösung gefunden, die wir gerne auch in Bayern sehen würden. Die aktuelle Diskussion um die eZigarette darf auch dazu dienen, die Gespräche über mögliche Gesetzesnovellierungen wieder in Gang zu setzen. Das werden wir fördern“, meint Franz Bergmüller abschließend.



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