Kosten für privates Gutachten sind erstattungsfähig

22 Mai

Ist zur Aufklärung eines Mangels ein Gutachten erforderlich kann der Geschädigte die Kosten verlangen, entschied der BGH

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Die Freude über manchen Einkauf währt nicht lange, wenn die neue Errungenschaft Mängel aufweist. Dann stellt sich die Frage, wer den Mangel beweisen muss und ob der Händler die Kosten für ein Privatgutachten tragen muss. Dies bejahte der Bundesgerichthof (BGH) in seinem aktuellen Urteil (vom 30.04.2014 – Az.: VIII ZR 275/13) – zum Vorteil von Verbrauchern.

Kosten eines Privatgutachtens, das zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache erstellt worden ist, sind unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig, entschied der BGH.

Laut Gutachten Fehler in Verlegeanleitung

Im vorliegenden Fall klagte ein Käufer von Massivholzfertigparkett. Der Käufer ließ das Parkett von einem Schreiner verlegen. Der Schreiner ging nach einer vom Verkäufer mitgelieferten Verlegeanleitung vor. Nach der Verlegung traten am Holzparkett Mängel (u.a. Verwölbungen) auf. Der Verkäufer sah die Ursache in einer zu geringen Raumfeuchtigkeit und wies die Mängelrüge des Käufers zurück. Daraufhin beauftragte der Käufer einen Privatgutachter, der feststellte, dass die Mängel auf die ungeeignete Art der Verlegung, die in der Verlegeanleitung des Verkäufers empfohlen wurde, zurückzuführen sei. Der Käufer begehrte eine Minderung des Kaufpreises um 30 % sowie Erstattung der Privatgutachterkosten und bekam schließlich vor dem höchsten deutschen Zivilgericht Recht.

Gutachten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel

Verkäufer sind dazu verpflichtet, die Kosten der Nacherfüllung zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten für die Erstellung von Gutachten, soweit diese zur Feststellung des zu beseitigenden Mangels sowie zur Klärung der Verantwortlichkeit erforderlich sind, so der BGH.

Streitet der Verkäufer den Mangel oder seine Verantwortung ab, ist es dem Käufer zu empfehlen, ein Privatgutachten erstellen zu lassen. Unterliegt der Verkäufer, muss er die Kosten tragen. Verweigert der Verkäufer dem Käufer Anspruch aus Gewährleistung, so sollte der Käufer die Sache durch einen Anwalt prüfen lassen. Ggf. können mit sachkundiger Unterstützung die Ansprüche auch schon außergerichtlich durchgesetzt werden.

Frank Brüne

Rechtsanwalt,

Steuerberater

http://www.gks-rechtsanwaelte.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de

Ansprechpartner:
Christian Veh
Leiter der Geschäftsstelle
+49 (30) 88001498



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.