Reithelme – Pflicht oder nicht?

30 Mai

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ähnlich wie bei Fahrrad- oder Skihelmen ist die Pflicht zum Tragen eines Reithelmes ein heiß diskutiertes Thema. Laut ARAG Experten gibt es – wie für die beiden anderen genannten Fälle – in Deutschland derzeit noch keine gesetzliche Regelung dazu. Allerdings können Vereine, Reitschulen und Verbände das Tragen von Helmen vorschreiben und das machen sie in der Regel auch. Viel wichtiger ist jedoch die rechtliche Frage bei der Beurteilung von Schadensersatzpflichten bei Reitunfällen, bei denen kein Helm getragen wurde. Hier warnen die ARAG Experten: Verzichtet ein Reiter auf den Helm und kommt er bei einem Reitunfall zu Schaden, kann seine Versicherung die Leistungsübernahme kürzen oder ablehnen. Wer den nächsten Ausritt also ganz sicher genießen möchte, sollte auf eine korrekte Kopfbedeckung nicht verzichten!

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