Kinder sind versichert
11 Jun
In Tageseinrichtungen betreute Kinder sind gesetzlich unfallversichert. Geklagt hatten Eltern im Namen ihres inzwischen vierjährigen Kindes, das sich während der Betreuung bei seiner Tagesmutter mit heißem Tee den Arm verbrüht hatte. Der Kläger hatte schwere Verletzungen erlitten, die eine mehrtägige stationäre Behandlung und eine Hauttransplantation erforderten. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hatte einen Arbeitsunfall anerkannt mit der Folge, dass sämtliche Behandlungskosten, auch die eventueller Folgeschäden, von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden müssen. Die Tagesmutter ist aus der Haftung entlassen. Da die Eltern des Klägers jedoch einen Schmerzensgeldanspruch gegen die Tagesmutter durchsetzen wollten, hatten sie gegen die Anerkennung eines Versicherungsfalles geklagt. Das SG Düsseldorf hat die Klage abgewiesen. In Tageseinrichtungen betreute Kinder sind daher gesetzlich unfallversichert, erklären ARAG Experten (SG Düsseldorf, Az.: S 1 U 461/12).
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