Betrogene Anleger können bei Schneeballsystem Einlagen in voller Höhe zurückfordern

12 Jun

Anbieter muss zahlen - falls er kann

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

In einer aktuellen Entscheidung (Az. IX ZR 176/13) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von betrogenen Anlegern weiter gestärkt. Betroffen von dem Urteil sind die Opfer von sog. Schneeballsystemen, in denen Einlagen dazu verwendet werden, anderen Kunden Erträge auszuzahlen. Eine tatsächliche Geldanlage findet gar nicht oder nur in deutlich untergeordetem Maße statt. Dies führt in den meisten Fällen – nach dem Auffliegen des Schneeballsystems – in die Insolvenz.

Betroffene Anleger können in dieser Situation nach Auffassung des BGH ihr eingesetztes Kapital komplett zurückverlangen. Dabei müssen keine Abstriche gemacht werden, selbst wenn die vermeintliche Anlage bei ordnungsgemäßen Geschäften Verluste erzielt hätte. Durch den Betrug im Schneeballsystem seien Anleger schließlich um ihre Teilhabe an der Anlage und damit auch um Gewinnchancen gebracht worden. Daher müssten sie jetzt auch nicht für einen Verlust einstehen, der hypothetisch erzielt worden wäre.

Thomas Kreyenkötter

Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

http://www.rsw-beratung.de/



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de

Ansprechpartner:
Christian Veh
Leiter der Geschäftsstelle
+49 (30) 88001498



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.