Betrogene Anleger können bei Schneeballsystem Einlagen in voller Höhe zurückfordern
12 Jun
Anbieter muss zahlen - falls er kann
In einer aktuellen Entscheidung (Az. IX ZR 176/13) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von betrogenen Anlegern weiter gestärkt. Betroffen von dem Urteil sind die Opfer von sog. Schneeballsystemen, in denen Einlagen dazu verwendet werden, anderen Kunden Erträge auszuzahlen. Eine tatsächliche Geldanlage findet gar nicht oder nur in deutlich untergeordetem Maße statt. Dies führt in den meisten Fällen – nach dem Auffliegen des Schneeballsystems – in die Insolvenz.
Betroffene Anleger können in dieser Situation nach Auffassung des BGH ihr eingesetztes Kapital komplett zurückverlangen. Dabei müssen keine Abstriche gemacht werden, selbst wenn die vermeintliche Anlage bei ordnungsgemäßen Geschäften Verluste erzielt hätte. Durch den Betrug im Schneeballsystem seien Anleger schließlich um ihre Teilhabe an der Anlage und damit auch um Gewinnchancen gebracht worden. Daher müssten sie jetzt auch nicht für einen Verlust einstehen, der hypothetisch erzielt worden wäre.
Thomas Kreyenkötter
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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