Erwerb von Audio-Dateien: Kopieren verboten!

18 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Beim Download-Erwerb von Audio-Dateien kann dem Käufer das Kopieren und das Weiterveräußern der erworbenen Computerdatei untersagt werden. Im zugrunde liegenden Fall vertreibt die Beklagte über ein Internetportal E-Books in Textform oder als Hörbücher mittels Audiodateien. Ihre digitalen Produkte bietet sie auch zum Download an. Diesbezüglich verwendet die Beklagte Allgemeine Geschäftsbedingungen, die dem Kunden ein «einfaches, nicht übertragbares» Nutzungsrecht «ausschließlich zum persönlichen Gebrauch» verschaffen und es ihm untersagen, den gespeicherten Download «zu kopieren» oder «weiter zu veräußern». Der Kläger – ein Verbraucherschutzverein – hält diese Bedingungen für unzulässig. Die Klage vor dem Landgericht blieb jedoch erfolglos, denn die AGB der Beklagten seien rechtlich nicht zu beanstanden. Es könne zwar dem Erwerber eines physischen Datenträgers nicht verboten werden, den Datenträger nebst Datei frei weiter zu veräußern. Demgegenüber könne der Händler dem Erwerber einer heruntergeladenen Datei aber die Veräußerung der Datei – auch nach ihrer Verkörperung auf einem Datenträger – in AGB vertraglich untersagen, so die ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 22 U 60/13).



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