Spinnenattacke in der Tiefgarage

20 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Spinnen sind nützlich, zuweilen eklig und sie können gefährlich sein. Auch wenn hierzulande keine Spinnenart lebt, deren Biss tödlich ist, so kann ein Zusammentreffen mit diesen Tieren auch in Deutschland böse Folgen haben, wie der vorliegende Fall beweist. Das Opfer: Eine Frau, die nichtsahnend in einer Tiefgarage zu ihrem Auto gehen wollte. Die Täterin: Eine dicke, schwarze Spinne, die sich an ihrem Netz abseilte und der Frau auf Augenhöhe begegnete. Die Folge: Ein schwerer Sturz vor Schreck über die Spinne, mit einem kompliziert gebrochenen Handgelenk sowie Prellungen im Gesicht und am Becken. Der Verursacher: Ein Hausmeister, der nun wegen Verletzung seiner Reinigungspflicht Schadensersatz zahlen sollte. Doch nach Auskunft der ARAG Experten gehören Spinnen zum allgemeinen Lebensrisiko. Auch durch eine noch regelmäßigere Reinigung als vertragsmäßig einmal im Monat kann nicht ausgeschlossen werden, dass Spinnen in die offene Tiefgarage eindringen und Netze an der Decke, den Stützpfeilern und Wänden bauen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 7 U 58/09).

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