Kontenklärung für Ossis besonders wichtig!

9 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die gesetzlichen Rentenkassen geben ihren Versicherten, die seit mindestens fünf Jahren Beiträge einzahlen, eine Vorstellung darüber, ab wann sie eine Altersrente bekommen, wie viel sie eingezahlt haben, welche Monatsrente bereits erworben wurde und welche sich in Zukunft voraussichtlich ergibt. Die Prognose garantiert nichts, sie gibt jedoch eine Orientierung. Mit der ersten Renteninformation bekommt jeder Versicherte auch einen Versicherungsverlauf. Dieser kann im Lauf der Jahre jederzeit angefordert werden, also wie eine Art Kontoauszug der persönlichen Rentenansprüche. Nur die Zeiten, die darin aufgelistet sind, bringen Rente, beispielsweise die von Arbeitgebern gemeldeten Daten. Nicht aufgeführt sind aber in der Regel die Schulzeit, Berufsschule, Ausbildungs- und Universitätsjahre, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehungszeiten. Manchmal gebe es auch Zahlendreher. Wer seine Renteninformation nicht kontrolliert und Lücken nicht nachmeldet, riskiert, dass er nicht so viel Rente bekommt wie eigentlich verdient. Nachmelden lassen sich jederzeit über die kostenlose „Kontenklärung“ mithilfe des Rentenversicherers oder eines Versichertenberaters in der Nähe. Der Antrag kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de heruntergeladen werden. Telefonische Unterstützung gibt es unter 0800 – 1000 4800 (kostenlos aus dem Festnetz der Deutschen Telekom). Wichtig ist, seine Sozialversicherungsnummer parat zu haben. ARAG Experten raten allen Bürgern, die früher in der DDR berufstätig waren und bislang noch keine Kontenklärung gemacht haben, sich zu beeilen! Zum Jahreswechsel laufen die Aufbewahrungsfristen für DDR-Lohnunterlagen ab. Nachweise über Beitragszeiten bis zur Wiedervereinigung lassen sich dann kaum mehr einholen. Genau die sind aber unerlässlich für die Rentenberechnung. Betroffen sind etwa 286 000 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974. Walter Glanz warnt: „Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, bekommt schlimmstenfalls deutlich weniger Rente vom Staat“.



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