Bei Foulspiel kein Anspruch auf Schadensersatz
26 Jun
Fußball gilt als kampfbetonte Sportart. Wer Fußball spielt, muss mit Verletzungen bei einem Foulspiel rechnen und hat bei regelgerechtem Verhalten des Gegenspielers keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das gilt auch für Freizeitkicker in einer Betriebsmannschaft. ARAG Experten verweisen auf einen Fall des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Trotz der außergewöhnlich schweren Verletzung des Sprunggelenkes nach einem Foulspiel konnte dem Beklagten kein grober Regelverstoß oder böse Absicht unterstellt werden: Er hatte der Regel entsprechend versucht, den Kläger mit einer Grätsche vom Ball zu trennen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass dieser Angriff ausschließlich dem Ball gegolten habe (LG Nürnberg-Fürth AZ: 2 O 628/93).
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