Radfahrer müssen Fußgänger auf sich aufmerksam machen

14 Jul

Pressemeldung der Firma Wüstenrot & Württembergische AG

Wer trotz eines Verbotsschildes durch eine Fußgängerzone radelt, bekommt bei einem Unfall seinen Schaden selbst dann nicht ersetzt, wenn er mit einem unachtsamen Fußgänger kollidiert. Auch auf kombinierten Fuß- und Radwegen müssen Radfahrer auf Fußgänger achten und sie vorsichtig mit ausreichendem Abstand überholen. Kommt ein Blickkontakt mit den Fußgängern nicht zustande oder reagieren diese nicht auf Klingeln, müssen sie auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), weist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts München (10 U 2020/13) hin.

Im entschiedenen Fall radelte eine Frau über einen Platz, bei dem das Befahren durch das Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art verboten war. Sie fuhr von hinten kommend direkt an einem Fußgänger vorbei. In diesem Moment änderte der Fußgänger seine Gehrichtung, ohne sich umzuschauen. Dabei stürzte die Radfahrerin und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Sie verlangte von dem Fußgänger Schmerzensgeld und Ersatz des eingetretenen Schadens. In erster Instanz kam sie damit noch teilweise durch. Das Oberlandesgericht München wies jedoch im Berufungsverfahren die Klage vollständig ab. Laut dem Urteil müsse ein Radfahrer bereits bei kombinierten Fuß- und Radwegen mit Schreckreaktionen und Unachtsamkeiten von Fußgängern rechnen und entsprechend vorsichtig überholen. Im entschiedenen Fall hätte die Radfahrerin absteigen und ihr Rad schieben müssen. Da der Fußgänger nicht mit einem von hinten kommenden Radfahrer rechnen musste, treffe ihn kein Mitverschulden, obwohl er sich vor seinem Richtungswechsel nicht umgeschaut hatte.



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Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist "Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.


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