Post kann Belästigung sein
18 Jan
Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers sind eine unzumutbare Belästigung und ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt gegen die Deutsche Post, denn ihm waren immer wieder Ausgaben des Anzeigers „Einkauf aktuell“ in den Briefkasten gesteckt worden, obwohl er mehrfach schriftlich gegen die Zustellung der wöchentlichen Sendung mit Fernsehprogramm und Werbebroschüren protestiert hatte. Er bekam von den Richtern Recht – im Wiederholungsfall drohen nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Begründet wurde die Entscheidung mit Art. 2 GG, der das Selbstbestimmungsrecht garantiert, so die ARAG Experten. Die Deutsche Post AG betonte, dass es sich bei der Entscheidung um einen Einzelfall handele und verzichtete daher auf die Einlegung der Revision (LG Lüneburg Az.: 4 S 44/11).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560