Schlichten statt richten – jetzt auch für Fluggäste

20 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP) war bislang nur für Streitfälle mit der Bahn ein Erfolg. Flugreisende können selten Hilfe erwarten, weil die meisten Fluggesellschaften und der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft (BdL) sich bisher quer stellte. Das wird sich jetzt aber ändern, sagen ARAG Experten.

Schlichtungsstelle kommt

Nach monatelangen Verhandlungen sei nun eine endgültige Einigung erzielt worden, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Somit können auch deutsche Flugreisende sich bei Streit mit den Fluggesellschaften künftig an eine Schlichtungsstelle wenden. Der BdL hat eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. „Passagiere und Fluggesellschaften werden gemeinsam davon profitieren“, so Leutheusser-Schnarrenberger.

Vorbild SöP

Die Schlichtungsstelle orientiert sich am Modell der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP), die bei Streit von Reisenden mit Bahngesellschaften einschreitet. Sie soll eingreifen, wenn sich Fluggäste erfolglos beschweren, etwa bei Überbuchungen, Verspätungen und Annullierungen. Auch wenn das Gepäck beim Transport beschädigt wurde oder wenn mobilitätseingeschränkte Personen Schwierigkeiten hatten, soll die neue Stelle laut ARAG Experten schlichten.

Die Kosten tragen die Fluggesellschaften!

Offen ist bisher noch, ob die SöP auch die Schlichtung für den Flugverkehr übernimmt, oder ob die Fluggesellschaften eine eigene Stelle einrichten. Die Kosten sollen in jedem Fall die Fluggesellschaften übernehmen. Die Einrichtung der Schlichtungsstelle hatten Union und FDP schon in ihrem Koalitionsvertrag von 2009 festgeschrieben.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.