LG München: Erste Verurteilung in Sachen S&K

14 Jan

Aufatmen bei Investoren der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Das erste bekannt gewordene Urteil in Deutschland gegen die Verantwortlichen der S&K-Gruppe wurde vom Landgericht (LG) München verkündet. In der Sache ging es um die Beteiligung eines Anlegers an einem geschlossenen Fonds der S&K-Gruppe. Bisherige Urteile hatten lediglich den Ankauf von Lebensversicherungen zum Gegenstand. Im aktuellen Verfahren kam das LG München erstmalig zu einer direkten Verurteilung der Verantwortlichen Stefan Schäfer, Jonas Köller und Hauke Bruhn. Verurteilt wurden sie wegen der Initiierung der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG. Der in den Jahren 2010/2011 vertriebene Fonds sollte der Deutsche S&K Sachwert AG ein Darlehen gewähren. Den Anlegern wurde eine Rendite von bis zu 10 % versprochen. Der Ausgang dieses Versprechens ist bekannt.

Das Urteil eröffnet S&K-Anlegern die Möglichkeit, ihr Investment von den Verantwortlichen zurückzufordern. Da auch die anderen von der S&K-Gruppe aufgelegten Fonds (etwa S&K Investment GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan GmbH & Co. KG, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft GmbH & Co. KG oder die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG) die gleiche Struktur aufweisen, ist das Urteil nach unserer Überzeugung auch auf andere Fonds übertragbar. Da das LG zudem zu einer deliktischen Verurteilung der Beklagten kam, fallen die Ansprüche auch durch ein mögliches Privatinsolvenzverfahren der Beteiligten nicht weg.

„Das Urteil stellt einen großen Schritt für die Anleger zur Aufarbeitung ihres Schadens dar. Es macht daher aus unserer Sicht wenig Sinn, sich irgendwelchen anonymen Interessengemeinschaften oder sog. Sammelverfahren anzuschließen, welchen es im eigenen Interesse vorrangig auf die Einsammlung vieler Geschädigter ankommt. Stattdessen sollte zügig und konsequent auf Grundlage des erstrittenen Urteils im Einzelfall vorgegangen werden.“, so Rechtsanwalt Robert D. Buchmann, von der Bankrechtskanzlei Rössner Rechtsanwälte, München.

Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Grundlage des Urteils des LG München. Sprechen Sie uns gern an.

Rechtsanwalt Robert D. Buchmann

Rössner Rechtsanwälte

Redwitzstr. 4, 81925 München

E-Mail: buchmann@roessner.de

Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33

Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Robert D. Buchmann
+49 (89) 9989220



Dateianlagen:
    • Rechtsanwalt Robert D. Buchmann
Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.