Legitime Schutzinteressen der Wirtschaft berücksichtigen

6 Feb

Pressemeldung der Firma Handwerkskammer Reutlingen

Die Handwerkskammer Reutlingen kritisiert scharf die geplanten zusätzlichen Verschärfungen des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). „Die deutsche Wirtschaft unterstützt das Ziel der Bundesregierung, für sachgerechte Verbraucherinformationen sorgen zu wollen“, meint Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen. Allerdings müsse dies in einem Rahmen geschehen, der für die betroffenen Unternehmen – also im Wesentlichen die Nahrungsmittelhandwerke wie Bäcker, Konditoren oder Metzger – nicht existenzgefährdend sei. Hier gehe es letztendlich um die Berücksichtigung legitimer Schutzinteressen der Wirtschaft.

Der Bundestag hatte am 2. Dezember 2011 die Novelle des VIG verabschiedet. Die Beschlussfassung im Plenum des Bundesrates ist für den 10. Februar 2012 vorgesehen. Nach Informationen der Handwerkskammer Reutlingen soll allerdings nun von den beratenden Ausschüssen des Bundesrates die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zusätzlicher Verschärfungen zulasten der Wirtschaft angestrebt werden.

Demnach sollen etwa die Behörden beim bloßen Verdacht des Überschreitens von Grenzwerten oder Höchstmengen zukünftig sofort Informationen darüber veröffentlichen können. Dies sei bereits selbst dann möglich, wenn weder eine akute Gefährdungslage gegeben sei, noch die laufenden behördlichen Verfahren abgeschlossen seien.

Eisert: „Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Die Einlegung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage soll künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben, sondern die Informationen sollen vom betroffenen Unternehmen ungeprüft offengelegt werden. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Fälle von Gesundheitsgefährdungen, bei denen auch aus meiner Sicht selbstverständlich schnelles Handeln notwendig ist.“

Für betroffene Unternehmen werde so allerdings der Grundsatz der Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt und sie könnten drohende Imageschäden nicht im Vorfeld abwenden. „Das ist unverhältnismäßig und begegnet erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken“, so Eisert.



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