Wer zahlt Spezialrauchmelder für Gehörlose

17 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

ARAG Experten weisen darauf hin, dass Rauchmelder in Privatwohnungen in den meisten Bundesländern vorgeschrieben sind. Das ohrenbetäubende Piepen ist daher vielen bekannt. Aber wie ergeht es hörgeschädigten Menschen, die das akustische Signal nicht hören können? Für sie gibt es nach Auskunft der ARAG Experten spezielle Rauchmelder, die über Lichtsignale funktionieren. Und die sind im Vergleich zum akustischen Gerät extrem teuer. Daher hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass in einigen Fällen die Krankenkasse diese Kosten komplett übernehmen müssen. In einem konkreten Fall hatte ein schwer hörgeschädigter Mann aus Schleswig-Holstein geklagt, weil seine Kasse sich zunächst weigerte, die entsprechenden Rauchmelder zu bezahlen. Die Richter unterstrichen mit ihrem Urteil das grundlegende Sicherheitsbedürfnis hörgeschädigter Menschen sowie das Grundbedürfnis nach selbständigem Wohnen (BSG, Az.: B3 KR 8/13 R).



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