Bequeme Bahnreise: Was Sie zur Sitzplatzreservierung wissen sollten

18 Mrz

In den Osterferien rollt die erste Reisewelle des Jahres

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ostern und die damit verbundenen Schulferien stehen vor der Tür! Und damit auch die erste große Reisewelle des Jahres, denn viele Menschen wollen die freien Tage mit ihrer Familie verbringen. Reisen per Bahn kann sehr bequem sein: Wenn Sie mit Ihrem Zugticket eine Sitzplatzreservierung buchen, ist Ihnen ein Platz sicher. ARAG Experten sagen, welche Rechte Sie als Fahrgast haben.

Unbedingt Sitzplatzreservierung vornehmen

Wer zu Ferienzeiten oder an Feiertagen mit dem Zug verreisen möchte, sollte unbedingt an eine Sitzplatzreservierung denken, erinnern ARAG Experten. Denn eine gültige Bahnfahrkarte garantiert nur den Anspruch auf Beförderung – nicht aber das Recht auf einen Sitzplatz. Auch wenn Sie bereits eine Fahrkarte erworben haben, können Sie nachträglich einen Platz hinzubuchen. Meist ist dies bis kurz vor der Abreise möglich, sollte aber zum Beispiel an Feiertagen möglichst frühzeitig erfolgen. Einfach geht das über die Webseiten der Deutschen Bahn (DB). Bei vielen ICE-Verbindungen können Sie Ihren Wunschplatz über die grafische Sitzplatzanzeige auswählen, zum Beispiel am Fenster, nahe am Ausgang oder am Gepäckregal. Zusätzlich erhalten Sie oft Informationen über die Fahrtrichtung – falls Sie ungerne rückwärtsfahren.

Das zugbegleitende Personal hilft

Zu den Hauptreisezeiten kann es vorkommen, dass Waggons kurzfristig abgekoppelt und an andere Züge angehängt werden. Ebenso kann die elektronische Anzeige über den Sitzplätzen ausfallen, die die Reservierung anzeigt. Können Sie Ihren Platz nicht auf Anhieb finden, wenden Sie sich am besten gleich an einen Zugbegleiter.

Kostenerstattung

Wenn Sie trotz Reservierung keinen Platz bekommen, weil zum Beispiel ein Zug ausgefallen ist, können Sie sich die Reservierungsgebühr meist erstatten lassen. In solch einem Fall sollten Sie sich an den „Kundendialog“ der Deutschen Bahn wenden. Oft gibt es bei der Kostenerstattung für eine nicht ordnungsgemäß ausgeführte Sitzplatzreservierung aber enttäuschte Gesichter. Man darf nämlich nicht vergessen, dass man nur den Preis der Reservierung erstattet bekommt, nicht aber die Kosten der gesamten Fahrkarte.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.