Leinenzwang, Tütenpflicht und Hundeführerschein in Berlin

10 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Für Berliner Schnauzen wird es ernst: Der Berliner Senat hat ein neues Hundegesetz verabschiedet, nach dem allen Vierbeinern die Leinenpflicht droht. Zudem soll jeder, der mit einem Hund spazieren geht, verpflichtet werden, einen Hundekotbeutel mit sich zu führen. Nach Ansicht von ARAG Experten angesichts von 50 Tonnen Hundekot, die die rund 100.000 Vierbeiner täglich in Berlin produzieren, eine wohl gerechtfertigte Maßnahme. Doch keine Regel ohne Ausnahme: So sieht der Berliner Gesetzesentwurf vor, dass Hundebesitzer ihre Vierbeiner auf Gehwegen auch weiterhin ohne Leine laufen lassen dürfen, wenn sie einen Hundeführerschein absolviert haben. Und Hundehalter, die in den vergangenen sechs Jahren Tiere ohne Zwischenfall geführt haben, gelten nach Auskunft der ARAG Experten automatisch als sachkundig und benötigen keinen Schein. An dieser Stelle sei abschließend die ketzerische Frage nach der Kontrolle erlaubt: Mit chronisch überlasteten Ordnungsämtern bleibt diese wohl den ebenfalls überlasteten Kollegen von der Polizei überlassen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.